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Nachsorge

Als Nachsorge bezeichnen Ärzte alle sich an die Therapie anschließenden Behandlungen. Die Untersuchungen dienen dazu, ein mögliches Wiederauftreten des Lungenkrebses (Rezidiv) rechtzeitig zu erkennen, sowie dazu, Therapiefolgen und Nebenwirkungen zu behandeln und deren Krankheitsverlauf zu dokumentieren.

Aus welchen Untersuchungen die Nachsorge besteht, hängt von der Erkrankungssituation, dem Krankheits- und dem Therapieverlauf des Patienten ab. In der Regel erfolgt die Nachsorgeuntersuchung in den ersten drei Jahren alle drei Monate. Im vierten und fünften Jahr empfehlen Mediziner eine halbjährliche Nachsorge und im Anschluss einmal pro Jahr.

Direkt am Ende der Krebstherapie beginnt die Anschlussheilbehandlung, die etwa drei bis vier Wochen dauert. Ihr Ziel ist es, die körperliche und seelische Erholung zu unterstützen und den Weg zurück in den Alltag zu erleichtern. Bei gesetzlich Versicherten sind die Krankenkassen oder die Rentenversicherung Leistungsträger für die Rehabilitationsmaßnahmen. Bei privat versicherten Patienten gilt der jeweilige Vertrag.

Eine Rehabilitation, umgangssprachlich Reha genannt, ist für jeden Lungenkrebspatienten sinnvoll. Sie dient dazu, die körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, Langzeitfolgen vorzubeugen und die Verarbeitung der Krankheit zu erleichtern. Neben unterschiedlichen therapeutischen Maßnahmen wie Ernährungstherapie, Atemgymnastik, Massagen und medikamentöse Therapie bietet die Rehabilitation auch die Möglichkeit, an Gesprächen und Diskussionsrunden zu ausgewählten Themen teilzunehmen. Die Reha kann entweder in speziellen Rehabilitationskliniken oder ambulant stattfinden.

Darüber hinaus spielt die Bewegungstherapie während der Rehabilitation eine wichtige Rolle. Sie unterstützt die körperliche und seelische Genesung nach der Therapie.

Ebenso wichtig ist die psychische Betreuung von Patienten und Angehörigen während der Rehabilitation. Neben der Verarbeitung der Krankheit steht die neue Lebenssituation im Mittelpunkt. Erfahrene Psychologen und Psychoonkologen betreuen diese Gespräche. Zudem kann der Patient in der Nachsorge sozialrechtliche und berufliche Fragen ansprechen. Gegebenenfalls verweist der Arzt bei speziellen Fragen auf zuständige Beratungsstellen und Ansprechpartner. 

Nächster Termin

13. Juni 2012
17.00 bis 19.00 Uhr
Händel-Haus, Halle (Saale)

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